
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Auszubildende, die eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung beginnen, eine höhere Mindestvergütung. Die Mindestausbildungsvergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro pro Monat, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mitteilt. Gegenüber dem Jahr 2026 entspricht dies einem Anstieg von rund 5,6 Prozent. Die neuen Beträge wurden am 07. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Laut BIBB gelten für die folgenden Ausbildungsjahre diese gesetzlichen Mindestvergütungen:
- 1. Ausbildungsjahr: 764 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 902 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.031 Euro
- 4. Ausbildungsjahr: 1.070 Euro
Die Mindestausbildungsvergütung wurde im Jahr 2020 eingeführt und legt eine gesetzliche Untergrenze für die Bezahlung von Auszubildenden fest. Grundlage für die jährliche Anpassung ist die Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren.
Im BBiG sind für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr feste prozentuale Aufschläge vorgesehen: +18 Prozent im zweiten, +35 Prozent im dritten und +40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Tarifgebundene Betriebe dürfen sich weiterhin an ihren jeweiligen Tarifverträgen orientieren, auch wenn diese unterhalb der gesetzlichen Mindestsätze liegen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt hingegen, dass ihre Vergütung höchstens 20 Prozent unter den branchenüblichen Tarifvergütungen liegen darf.
Das BiBB berechnet jährlich die Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung. Auswertungen zeigen, dass nur etwa drei bis vier Prozent der neuen Ausbildungsverträge exakt auf dem gesetzlichen Mindestniveau liegen. Der Großteil der Auszubildenden verdient deutlich mehr: Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung lag im Jahr 2025 bei rund 1.209 Euro brutto im Monat – abhängig von Branche, Beruf und Region.
Weitere Informationen unter: www.bibb.de/mindestausbildungsverguetung
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Pressemitteilung Nr. 31/2026 vom 07. Oktober 2026